Mindestlohn

Mindestlohn – das neue Gesetz bietet mehr

Das Mindestlohngesetz enthält eine Reihe wichtiger Änderungen für das Arbeitsrecht insgesamt. So ist künftig der Anteil des Lohns, der die Mindestlohnhöhe (zZ € 8,50) ausmacht, nicht mehr von Ausschluss- oder Verjährungsfristen betroffen. Auch die “Haftung in der Auftragskette” ist eine Besonderheit. Künftig haftet jeder Generalunternehmer oder Auftraggeber auch für die Einhaltung des Mindestlohns seiner Sub-Unternehmer oder Dienstleister. Einzelheiten siehe unsere Präsentation unter http://gsp.de/seminar-archiv/154-mehr-als-nur-mindestlohn.html